Erstellung von Gutachten für folgenden Fachbereich
- Erstellung von Privatgutachten für die Leistungen des Dachdeckerhandwerks
Wie und was sind Gutachten?
In einem Gutachten werden Fachfragen in einem begrenzenden Fachbereich für Laien allgemeinverständlich beschrieben. Die Fachfragen können vorgeben sein oder gemeinsam mit dem Sachverständigen erarbeitet werden.
Vor Beantwortung der Fragen kommt es vielmals zu einer örtlichen Besichtigung. Ist die Einsichtnahme in Bauteile erforderlich, so wird eine Öffnung durch Hilfskräfte unter Anleitung des Sachverständigen hergestellt.
Digitale Aufnahmen, Messungen und Materialanalysen geben Aufschluss über Konstruktionen und Bauteile.
Die Erstellung eines Gutachten erfolgt in der Regel schriftlich. Die gemachten Erkenntnisse werden vom Sachverständigen dokumentiert und mit den handwerklichen Regeln in Abgleich gebracht. Abschließend erfolgt die Beantwortung der Fragestellung.
Die Vergütung des Sachverständigen erfolgt auf Nachweis zum vereinbarten Stundensatz.
Die Grundpflichten eines Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit.
Wir haben die Lösung für Sie
- Außergerichtliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
- Vorbeugende Beweissicherung und Dokumentation
- Qualifizierter Parteivortrag
Privatgutachten, Gerichtsgutachten und Schiedsgutachten
Privatgutachten – Antworten auf Ihre Fragen
Zur Aufklärung einer außergerichtlichen Fachfrage kommt es zum Privatgutachten. Hierbei wird die Fragestellung gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet. Abweichend zum gerichtlichen Gutachten ist ein Austausch zwischen den Beteiligten nicht reglementiert. Fragestellungen können im Laufe der Begutachtung erweitert und angepasst werden.
Das Gutachten eines Sachverständigen soll objektiv verfasst werden. So ist die Verwendung als qualifizierter Parteivortrag im gerichtlichen Prozess möglich.
Gerichtsgutachten – Klarheit & Grundlagen schaffen
Im Zivilprozess wird durch das Gericht ein Sachverständiger bestellt, welcher die Fragestellung aus dem Beweisbeschluss bedachtsam beantwortet. In der Erfüllung seiner Aufgabe ist der Sachverständige dem Gericht unterstellt und hat ausschließlich diesem zu berichten.
Im Verfahren kann der Sachverständige zur Erläuterung des Gutachtens gehört werden.
Schiedsgutachten – Unbürokratische Streitbeilegung
Wird eine schnelle, einvernehmliche und bindende Lösung angestrebt, ist das Schiedsgutachten das Mittel der Wahl. Beide Parteien einigen sich im Vorfeld über die Einsetzung des Sachverständigen.
Die Grundlage hierfür bilden zwei Verträge:
Der Schiedsgutachtenvertrag (Vertrag zwischen Bauherrn und Bauunternehmer zur Einsetzung eines Schiedsgutachters)
Der Schiedsgutachtervertrag (Vertrag der Auftraggeber und dem Schiedsgutachter)