Schäden, Mängel und Ursachen fachlich bewerten
Unabhängige Begutachtung, Beweissicherung und Ursachenanalyse für Leistungen des Dachdeckerhandwerks.

Klarheit bei Schäden, Mängeln und Streitfragen
In einem Gutachten werden fachliche Fragestellungen aus dem Dachdeckerhandwerk verständlich, nachvollziehbar und objektiv beantwortet. Die Fragestellungen können bereits vorgegeben sein oder gemeinsam mit dem Sachverständigen erarbeitet werden.
Grundlage der Bewertung sind eine sorgfältige Bestandsaufnahme, die technische Prüfung der Ausführung, die Dokumentation der Feststellungen sowie der Abgleich mit den anerkannten Regeln der Technik.
Unsere Leistungen
- Schadensanalysen
- Beweissicherung
- Ortstermine mit mündlicher Stellungnahme
- Umfassende Ursachenforschung
- Sanierungs- und Instandsetzungskonzepte

Von der örtlichen Prüfung zur belastbaren Bewertung
Vor der Beantwortung technischer Fachfragen erfolgt häufig eine örtliche Besichtigung. Falls erforderlich, können Bauteilöffnungen unter Anleitung des Sachverständigen hergestellt werden, um Konstruktionen und Schadensursachen genauer zu untersuchen.
Digitale Aufnahmen, Messungen und gegebenenfalls Materialanalysen liefern zusätzliche Erkenntnisse zu Aufbau, Zustand und Funktion der Bauteile.
Wann ein Gutachten sinnvoll ist
Privatgutachten, Gerichtsgutachten und Schiedsgutachten
Je nach Ausgangssituation kommen unterschiedliche Gutachtenarten in Betracht. Entscheidend ist, dass die Feststellungen sachlich, objektiv und fachlich nachvollziehbar dokumentiert werden.

Privatgutachten
Zur Klärung außergerichtlicher Fachfragen. Die Fragestellung wird gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet und kann im Verlauf der Begutachtung angepasst werden.
Gerichtsgutachten
Im gerichtlichen Verfahren wird der Sachverständige durch das Gericht bestellt und beantwortet die Fragestellungen aus dem Beweisbeschluss.
Schiedsgutachten
Eine Möglichkeit zur schnellen, einvernehmlichen und verbindlichen Klärung zwischen
den beteiligten Parteien.
Mündliche Stellungnahme
Bei Ortsterminen kann eine erste fachliche Einschätzung gegeben werden, wenn eine schriftliche Ausarbeitung nicht erforderlich ist.

Objektiv, unparteilich und weisungsfrei
Die Grundpflichten eines Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert, fachlich eingeordnet und abschließend in Bezug auf die jeweilige Fragestellung bewertet.
Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Nachweis zum vereinbarten Stundensatz.
Benötigen Sie eine Schadensanalyse oder ein Gutachten?
Ich unterstütze Sie bei der Beurteilung von Schäden, Mängeln und deren Ursachen sowie bei der Entwicklung geeigneter Sanierungs- und Instandsetzungskonzepte.